Der BND behauptete auch jetzt schon auf die Verhältnismäßigkeit der Überwachung zu achten. Bei der Frage nach Bewegungsprofilen über die Ortung von Smartphones erklärte der Nachrichtendienst vielsagend, dass es sich dabei ja nicht um menschliche Kommunikation, sondern um Mensch-Maschine Kommunikation handele, so dass die Überwachung dieser Kommunikation vorbehaltlos möglich sei.